Als deutscher Staatsbürger darfst du ohne besondere Genehmigung in den Niederlanden arbeiten – du brauchst lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Du hast dieselben Arbeitsrechte wie niederländische Kollegen, musst aber einige wichtige Pflichten erfüllen, darunter den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wer sich gut vorbereitet, vermeidet teure Fehler und kommt schneller in der niederländischen Arbeitswelt an.
Kurzübersicht
- EU-Bürger dürfen ohne Arbeitserlaubnis in den Niederlanden arbeiten – ein gültiger Ausweis genügt.
- Eine Krankenversicherung (Zorgverzekering) ist in den Niederlanden für alle Arbeitnehmer gesetzlich Pflicht.
- Ausländische Arbeitnehmer haben dieselben Lohn- und Urlaubsrechte wie niederländische Kollegen.
- Wer in den Niederlanden wohnt und arbeitslos wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Welche Rechte hast du als deutscher Arbeitnehmer in den Niederlanden?
Wenn du in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber angestellt bist, gelten für dich dieselben Rechte wie für einheimische Beschäftigte. Das umfasst:
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Mindestlohn: Du hast Anspruch auf den gesetzlichen niederländischen Mindestlohn.
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Urlaubstage und Urlaubsgeld: Dieselbe Anzahl an Urlaubstagen sowie Urlaubsgeld wie niederländische Kollegen.
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Arbeitszeiten und -bedingungen: Dein Arbeitgeber muss die niederländischen Gesetze zu Arbeitszeiten und Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten.
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Kollektivverträge (cao): Falls für deinen Betrieb oder deine Branche ein Tarifvertrag gilt, hat dein Arbeitgeber diesen zu befolgen.
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Rente: In den Jahren, in denen du in den Niederlanden arbeitest, baust du Ansprüche auf die staatliche Altersrente (AOW) auf.
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Hinterbliebenenrente: Stirbst du während deiner Beschäftigung, haben dein Partner und minderjährige Kinder Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen.
Was musst du nach der Ankunft als erstes erledigen?
Sobald du in den Niederlanden ankommst und zu arbeiten beginnst, sind folgende Schritte wichtig:
- Beim Gemeente anmelden: Melde dich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung (Gemeente) an. Erst danach erhältst du deine BSN (Burger Service Nummer).
- BSN beantragen: Die BSN ist deine persönliche Verwaltungsnummer. Ohne sie kannst du kein niederländisches Bankkonto eröffnen, dich nicht beim Hausarzt (Huisarts) registrieren und keine staatlichen Leistungen beantragen.
- Überbrückungskonto einrichten: Solange du noch keine BSN hast, kannst du ein Konto bei Bunq eröffnen – das ist ohne BSN möglich und eignet sich als temporäre Lösung.
- Krankenversicherung abschließen: Die Zorgverzekering ist innerhalb von vier Monaten nach Ankunft Pflicht. Ein Vergleich der Anbieter hilft, den passenden Tarif zu finden.
- DigiD beantragen: Sobald du eine BSN hast, kannst du deine DigiD beantragen – den digitalen Ausweis für alle Behördengänge online.
- Geldtransfers ins Ausland regeln: Viele Expats überweisen zunächst Geld zwischen Deutschland und den Niederlanden. Wise eignet sich dafür ohne BSN und mit günstigen Wechselkursen.
Was gilt, wenn du für ein ausländisches Unternehmen in den Niederlanden arbeitest?
Arbeitest du in den Niederlanden für ein ausländisches Unternehmen (z. B. als Entsandter), gilt dein Arbeitsvertrag nach dem Recht deines Heimatlandes. Trotzdem muss dein Arbeitgeber bestimmte niederländische Gesetze einhalten:
- Du hast Anspruch auf den niederländischen Mindestlohn und dieselbe Urlaubsregelung.
- Arbeitszeiten und Sicherheitsstandards richten sich nach niederländischem Recht.
- Du bist verpflichtet, eine Zorgverzekering abzuschließen.
Wenn du als Entsandter (Detachierter) arbeitest, kannst du unter Umständen in Deutschland sozialversichert bleiben. Dafür brauchst du eine sogenannte A1-Bescheinigung von deinem deutschen Sozialversicherungsträger. In diesem Fall verlierst du allerdings den Anspruch auf niederländische Sozialleistungen wie AOW oder Kindergeld.
Welche Sozialleistungen stehen dir bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu?
Wohnst du in den Niederlanden und verlierst deinen Job, hast du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wohnst du dagegen noch im Ausland und arbeitest nur vorübergehend in den Niederlanden, musst du die Leistung in der Regel im Wohnsitzland beantragen.
Bei Krankheit gilt: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir bis zu zwei Jahre lang den Lohn weiterzuzahlen – genau wie bei niederländischen Arbeitnehmern. Läuft dein Arbeitsvertrag während der Krankenzeit aus, kannst du eine Krankengeldleistung (Ziektewetuitkering) beim UWV beantragen. Bist du länger als zwei Jahre krank, hast du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (WIA-Uitkering).
Was gilt für reglementierte Berufe wie Arzt, Anwalt oder Lehrer?
Für sogenannte „beschermde beroepen" (geschützte Berufe) – zum Beispiel Zahnarzt, Rechtsanwalt, Krankenpfleger oder Grundschullehrer – gelten besondere Qualifikationsanforderungen. Als EU-Bürger kannst du zwar grundsätzlich in diesen Berufen tätig sein, musst aber zunächst deine Berufsqualifikationen anerkennen lassen:
- Prüfe, ob dein Beruf in den Niederlanden als geschützter Beruf gilt.
- Lass deine Qualifikationen bei der zuständigen Behörde anerkennen – Nuffic kann dir sagen, welche Stelle zuständig ist.
- Reiche die erforderlichen Dokumente ein: Nationalitätsnachweis, Diplome, Zertifikate und gegebenenfalls ein Führungszeugnis (VOG).
- Du musst außerdem ausreichende Niederländischkenntnisse nachweisen.
Dieser Leitfaden dient nur zur allgemeinen Information. Für individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen wende dich bitte an einen qualifizierten Fachmann oder eine Fachfrau in den Niederlanden.