Deutsche, die in die Niederlande ziehen, sind als EU-Bürger grundsätzlich nicht verpflichtet, das niederländische Inburgeringsexamen abzulegen. Wer jedoch aus einem Drittland kommt oder aus anderen Gründen inburgerungspflichtig ist, hat nach der Ankunft 3 Jahre Zeit, das Examen zu bestehen. Niederländisch zu lernen lohnt sich trotzdem – es erleichtert den Alltag erheblich.
Kurzübersicht
- EU-Bürger – darunter Deutsche – sind grundsätzlich nicht verpflichtet, das Inburgeringsexamen abzulegen.
- Wer inburgerungspflichtig ist, hat nach Ankunft 3 Jahre Zeit, das Examen zu bestehen.
- Es gibt drei offizielle Lernwege: die B1-Route, die Unterrichtsroute und die Selbstständigkeitsroute.
- Die Gemeinde (Gemeente) begleitet Statushalter bei der Inburgering und übernimmt für sie die Kosten.
Wer muss in den Niederlanden inburgern – und wer nicht?
Ob man zur Inburgering verpflichtet ist, hängt vor allem von der Staatsangehörigkeit ab. Nicht verpflichtet sind Personen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz. Als Deutscher bist du also in der Regel von der Pflicht befreit.
Ebenfalls ausgenommen sind:
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Personen unter 18 Jahren oder über dem Rentenalter
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Personen, die während ihrer Schulpflicht mindestens 8 Jahre in den Niederlanden gelebt haben
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Personen mit niederländischen Bildungsnachweisen in niederländischer Sprache
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Expats, die nur vorübergehend für Arbeit oder Studium kommen
In allen anderen Fällen gilt die Inburgerungspflicht. Wer betroffen ist, bekommt automatisch einen Brief von der Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO).
Welche drei Lernwege gibt es bei der Inburgering?
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Wet inburgering 2021. Unter diesem Gesetz gibt es drei offizielle Lernwege (Leerroutes):
- B1-Route – Der häufigste Weg. Teilnehmer lernen Niederländisch bis Niveau B1 und nehmen gleichzeitig durch (Freiwilligen-)Arbeit am gesellschaftlichen Leben teil. Dauer: maximal 3 Jahre.
- Unterrichtsroute (Onderwijsroute) – Vor allem für jüngere Einwanderer gedacht. Ziel ist Niederländisch auf Niveau B1 oder höher, mit Vorbereitung auf eine MBO-, HBO- oder Universitätsausbildung.
- Selbstständigkeitsroute (Zelfredzaamheidsroute) – Für Personen, für die die anderen Routen zu anspruchsvoll sind. Hier wird Niederländisch auf Niveau A1 vermittelt, um grundlegende Selbstständigkeit im Alltag zu erreichen.
Alle drei Routen beinhalten das Modul „Kennis van de Nederlandse maatschappij" (KNM) – Kenntnisse über die niederländische Gesellschaft.
Auch wenn du als Deutscher nicht inburgerungspflichtig bist: NT2 (Niederländisch als Zweitsprache) ist das offizielle Sprachprogramm, das dir beim Spracherwerb helfen kann.
Wie läuft die Inburgering praktisch ab – Schritt für Schritt?
- Ankunft und Anmeldung bei der Gemeente – Melde dich so früh wie möglich bei deiner Gemeinde an. Ohne diese Anmeldung bekommst du keine BSN (Burger Service Nummer), die du für Arbeit, Krankenversicherung, Bankkonto und fast alle Behördengänge brauchst.
- Brief von DUO abwarten – Wenn du inburgerungspflichtig bist, bekommst du automatisch Post von der DUO mit allen weiteren Informationen.
- Breite Intake bei der Gemeente – Die Gemeinde führt ein ausführliches Gespräch mit dir durch und erstellt gemeinsam mit dir einen persönlichen Plan (Plan Inburgering en Participatie).
- Lernweg auswählen – Die Gemeinde hilft dir, den passenden der drei Lernwege zu wählen.
- Kurs belegen oder selbst lernen – Du kannst klassische Kurse besuchen oder im Selbststudium lernen.
- Inburgeringsexamen ablegen – Nach der Lernphase legst du das Examen ab, das Sprachkompetenz und Gesellschaftskunde umfasst.
Statushalter erhalten die Inburgering kostenlos. Familienangehörige und andere Migranten müssen die Kosten selbst tragen, können aber bei Bedarf ein Sozialdarlehen beantragen.
Schon vor der Ankunft in den Niederlanden lohnt es sich, ein Konto zu eröffnen, das ohne BSN funktioniert.
Was müssen Personen beachten, die das Examen bereits im Ausland ablegen müssen?
In zwei Fällen beginnt die Inburgering bereits vor der Einreise in die Niederlande:
- Wenn du als mvv-pflichtiger Partner eines Niederländers einreist
- Wenn du als mvv-pflichtiger Geistlicher (z. B. Pfarrer oder Imam) kommst
In diesen Fällen musst du das Basisexamen inburgering in het buitenland bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland ablegen. Das Examen prüft Grundkenntnisse der niederländischen Sprache und Gesellschaft. Zur Vorbereitung gibt es das offizielle Selbststudienpaket „Naar Nederland".
Was sind die wichtigsten Behörden und Anlaufstellen?
- Gemeente (Gemeindeverwaltung): Erste Anlaufstelle für Anmeldung, BSN und Inburgering-Begleitung
- DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs): Verwaltet die Inburgerungspflicht und informiert Betroffene per Brief
- Inburgeren.nl: Offizielle Website mit allen Informationen zum Examen, Lernrouten und Ausnahmeregelungen
- DigiD: Digitale ID für niederländische Behördenportale – erst nach Ankunft und BSN-Erhalt beantragbar
Denk auch daran: Innerhalb von 4 Monaten nach Ankunft muss eine Zorgverzekering (Krankenversicherung) abgeschlossen werden. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder.
Dieser Leitfaden dient ausschließlich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Behördenberatung – wende dich bei konkreten Fragen an deine Gemeinde oder einen qualifizierten Berater.