Wer als Deutscher in die Niederlande zieht, wird dort steuerpflichtig und muss eine jährliche Einkommensteuererklärung bei der Belastingdienst einreichen. Für viele Schritte ist zunächst eine BSN notwendig, die erst nach der Anmeldung bei der Gemeinde (Gemeente) ausgestellt wird. Hochqualifizierte Expats können zudem von der 30-Prozent-Regelung profitieren, die die Steuerlast deutlich senken kann.
Kurzübersicht
- Wer in den Niederlanden wohnt oder arbeitet, ist dort grundsätzlich steuerpflichtig und muss eine Einkommensteuererklärung (Aangifte inkomstenbelasting) einreichen.
- Die 30-Prozent-Regelung (30-procentregeling) ist eine wichtige Steuervergünstigung für hochqualifizierte Expats aus dem Ausland.
- Bei Einkommen aus zwei Ländern schützen internationale Steuerabkommen in der Regel vor einer Doppelbesteuerung.
- Für fast alle Steuervorgänge wird eine BSN (Burger Service Nummer) benötigt, die erst nach der Anmeldung bei der Gemeinde vergeben wird.
Was du sofort nach der Ankunft regeln musst
Die erste Priorität nach dem Umzug ist die Anmeldung bei deiner Gemeinde (Gemeente). Nur so erhältst du deine BSN, ohne die du keine Steuererklärung einreichen, kein Bankkonto bei einer niederländischen Bank eröffnen und keinen Arzt aufsuchen kannst.
- Melde dich persönlich bei der zuständigen Gemeente an.
- Bringe deinen Reisepass, einen Mietvertrag oder eine Wohnbestätigung mit.
- Du erhältst deine BSN in der Regel sofort oder per Post innerhalb weniger Tage.
- Beantrage danach deine DigiD – den digitalen Zugang zu Behördenportalen, auch für die Online-Steuererklärung.
Solange du noch keine BSN hast, kannst du ein Konto bei einem internationalen Anbieter eröffnen, um Überweisungen zu tätigen und erste Kosten zu decken.
Wie du deine niederländische Steuererklärung einreichst
Die Einkommensteuererklärung (Aangifte inkomstenbelasting) wird jährlich bei der Belastingdienst eingereicht. Als Expat gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
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Melde dich mit deiner DigiD auf dem Steuerportal der Belastingdienst an.
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Wähle die passende Erklärungsform – als ausländischer Steuerpflichtiger oder als in den Niederlanden wohnhafter Steuerpflichtiger, je nach deiner Situation.
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Gib alle weltweiten Einkünfte an, auch solche aus Deutschland, soweit sie relevant sind.
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Prüfe, ob du Abzüge oder Steuervergünstigungen geltend machen kannst, zum Beispiel für Hypothekenzinsen (Hypotheekrenteaftrek) oder andere Posten.
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Reiche die Erklärung fristgerecht ein. Bei Bedarf kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
Falls du im selben Jahr ein- oder ausgewandert bist, gibt es spezielle Regelungen für das Migrations- oder Emigrationsjahr, die du bei der Belastingdienst nachlesen oder mit einem Steuerberater klären solltest.
Die 30-Prozent-Regelung – lohnt sie sich für dich?
Die 30-procentregeling ist eine der wichtigsten Steuervergünstigungen für Expats in den Niederlanden. Sie ermöglicht es, bis zu 30 % des Bruttolohns steuerfrei als Auslagenerstattung für zusätzliche Lebenshaltungskosten zu erhalten. Das gilt für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland angeworben werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Den Antrag stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam bei der Belastingdienst. Da die genauen Voraussetzungen komplex sind, empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Einkommen aus Deutschland und den Niederlanden – so vermeidest du Doppelbesteuerung
Viele deutsche Expats beziehen während der Übergangszeit oder dauerhaft Einkünfte aus beiden Ländern – etwa aus einer deutschen Rente, Mieteinnahmen oder früheren Arbeitsverhältnissen. Das zwischen Deutschland und den Niederlanden bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (Belastingverdrag) regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für welche Einkünfte hat.
Wichtig zu wissen:
- Die Niederlande können in bestimmten Fällen auch ausländisches Einkommen für die Berechnung des Steuersatzes heranziehen (Progressionsvorbehalt).
- Als in den Niederlanden wohnhafter Steuerpflichtiger bist du grundsätzlich mit deinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, jedoch werden ausländische Einkünfte je nach Abkommen freigestellt oder angerechnet.
- Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten (oder umgekehrt), sollten ihre Situation genau prüfen lassen.
Zulagen und Sozialleistungen – was Expats beantragen können
Wer in den Niederlanden wohnt und arbeitet, kann unter Umständen verschiedene staatliche Zulagen (Toeslagen) erhalten, zum Beispiel für Gesundheit (Zorgtoeslag), Kinderbetreuung (Kinderopvangtoeslag) oder Wohnen. Diese werden über die Belastingdienst beantragt – ebenfalls per DigiD.
Beachte: Die Zorgverzekering (gesetzliche Krankenversicherung) ist in den Niederlanden für alle Bewohner Pflicht. Sie muss innerhalb von vier Monaten nach Ankunft abgeschlossen werden, sonst drohen Bußgelder.
Dieser Leitfaden dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung – bitte wende dich für deine persönliche Situation an einen zugelassenen Steuerberater.