Wer aus Deutschland in die Niederlande zieht, wird dort steuerpflichtig und muss in den meisten Fällen eine niederländische Einkommensteuererklärung abgeben. Für das Einwanderungsjahr 2025 gilt eine Frist bis zum 1. Juli. Hochqualifizierte Expats können zusätzlich von der 30%-Regelung profitieren, die erhebliche Steuervorteile bietet.
Kurzübersicht
- Wer in die Niederlande zieht, muss sich bei der Gemeinde (gemeente) anmelden, um eine BSN zu erhalten.
- Die 30%-Regelung (30-procentregeling) kann hochqualifizierten Expats erhebliche Steuervorteile bringen.
- Bei Ein- oder Auswanderung im Jahr 2025 ist die Einkommensteuererklärung bis zum 1. Juli einzureichen.
- Wer in zwei Ländern Einkommen erzielt, ist durch Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel vor doppelter Besteuerung geschützt.
Was deutsche Expats sofort nach der Ankunft steuerlich regeln müssen
Bevor man in den Niederlanden steuerlich aktiv werden kann, braucht man eine BSN (Burger Service Nummer) – die niederländische Sozialversicherungsnummer. Sie wird bei der Anmeldung in der zuständigen Gemeinde (gemeente) vergeben und ist Voraussetzung für fast alles: Arbeit, Bankkonto, Krankenversicherung und den Zugang zu Behördenportalen.
Ohne BSN kann man sich weder beim Belastingdienst registrieren noch die 30%-Regelung beantragen. Die Anmeldung in der gemeente sollte daher oberste Priorität nach der Ankunft sein.
Bis man ein Konto bei einer niederländischen Bank eröffnen kann – denn dafür ist ebenfalls eine BSN notwendig –, bieten digitale Konten eine praktische Übergangslösung.
Wie funktioniert die niederländische Einkommensteuererklärung bei Einwanderung?
Wer im Laufe eines Jahres in die Niederlande gezogen ist, muss für dieses Jahr eine besondere Form der Steuererklärung einreichen. Für das Jahr 2025 gelten folgende Schritte:
- BSN beantragen – ohne BSN ist keine Steuererklärung möglich.
- DigiD einrichten – DigiD ist der digitale Zugang zu niederländischen Behördenportalen, unter anderem zu „Mijn Belastingdienst". Es setzt eine BSN voraus und kann erst nach der Ankunft beantragt werden.
- Einkommensnachweise sammeln – sowohl aus Deutschland (deutsches Lohn- oder Einkommensnachweise) als auch aus den Niederlanden.
- Steuererklärung einreichen – für das Einwanderungsjahr 2025 bis zum 1. Juli über „Mijn Belastingdienst" oder in Papierform.
- Welteinkommensaufstellung prüfen – der Belastingdienst kann eine sogenannte „Opgaaf wereldinkomen" verlangen, in der alle weltweiten Einkünfte angegeben werden.
Falls eine Fristverlängerung benötigt wird, kann beim Belastingdienst ein Aufschub beantragt werden.
Was ist die 30%-Regelung und wie beantragt man sie?
Die 30-procentregeling ist ein bedeutender Steuervorteil für hochqualifizierte Expats, die aus dem Ausland in die Niederlande kommen. Der Arbeitgeber kann bis zu 30 % des Bruttolohns steuerfrei als Auslagenersatz für Mehrkosten der Lebenshaltung auszahlen.
So funktioniert der Antrag:
- Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer stellen gemeinsam einen Antrag beim Belastingdienst.
- Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – unter anderem eine ausreichende Qualifikation und ein Mindestgehalt.
- Nach Genehmigung wird die Regelung direkt über die Lohnabrechnung angewendet.
- Die Regelung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Beginn der Beschäftigung beantragt werden.
Da die genauen Voraussetzungen komplex sind, empfiehlt sich eine Beratung durch einen niederländischen Steuerberater.
Wie vermeidet man Doppelbesteuerung bei deutsch-niederländischem Einkommen?
Wer sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden Einkommen erzielt – zum Beispiel durch Rente, Mieteinnahmen oder Grenzpendeln –, könnte theoretisch in beiden Ländern steuerpflichtig sein. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden regelt, welches Land in welchem Fall das Besteuerungsrecht hat.
Wichtige Punkte:
- Deutsches Renteneinkommen: Es gelten besondere Regelungen, wo Renteneinnahmen versteuert werden müssen.
- Grenzpendler: Wer in den Niederlanden wohnt und in Deutschland arbeitet (oder umgekehrt), muss prüfen, welchem Steuerrecht er unterliegt.
- Lohnsteuer: Das niederländische Lohnsteuerrecht gilt für in den Niederlanden ausgeübte Tätigkeiten.
Für konkrete Fragen zur eigenen Situation ist eine Beratung durch einen Steuerexperten mit Kenntnissen in beiden Steuerrechtsordnungen unbedingt zu empfehlen.
Welche weiteren Steuerthemen sind für Expats in den Niederlanden relevant?
Neben der Einkommensteuer gibt es weitere Bereiche, die für Expats wichtig sein können:
- Box 3 (Vermögenssteuer): In den Niederlanden wird Vermögen wie Spareinlagen oder Immobilien in Box 3 besteuert. Auch Ferienimmobilien in den Niederlanden fallen darunter.
- Toeslagen (Zuschüsse): Expats, die in den Niederlanden wohnen und arbeiten, können unter Umständen staatliche Zuschüsse erhalten – etwa die Kinderopvangtoeslag (Kinderbetreuungszuschuss). Dieser wird über den Belastingdienst per DigiD beantragt.
- Vorläufige Steuerveranlagung: Wer regelmäßige Einkünfte hat, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, kann eine vorläufige Veranlagung beantragen, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.
- Krankenversicherung (Zorgverzekering): Jeder, der in den Niederlanden wohnt oder arbeitet, ist zur Zorgverzekering verpflichtet. Diese muss innerhalb von vier Monaten nach der Ankunft abgeschlossen werden, sonst drohen Bußgelder.
Dieser Leitfaden gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung – bitte wende dich für deine persönliche Situation an einen qualifizierten Steuerberater.