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WW-Uitkering – Arbeitslosengeld in den Niederlanden für Expats

Alles, was deutsche Expats über die niederländische Arbeitslosenversicherung (WW-Uitkering) wissen müssen – Voraussetzungen, Höhe, Dauer und erste Schritte.

Schnelle Antwort

Wenn Sie in den Niederlanden arbeitslos werden, können Sie beim UWV eine WW-Uitkering (Arbeitslosenversicherung) beantragen. Die Leistung überbrückt vorübergehend den Einkommensverlust zwischen zwei Jobs. Den Antrag müssen Sie innerhalb einer Woche nach Eintritt der Arbeitslosigkeit stellen.

Kurzübersicht

  • Die WW-Uitkering ist eine temporäre Leistung, die den Einkommensverlust zwischen zwei Jobs überbrückt.
  • In den ersten zwei Monaten beträgt die Auszahlung 75 % des WW-Monatslohns, danach 70 %.
  • Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate und hängt von der Dauer des Arbeitslebens ab.
  • Der Antrag muss innerhalb einer Woche nach Eintritt der Arbeitslosigkeit beim UWV gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf die WW-Uitkering?

Als Arbeitnehmer in den Niederlanden sind Sie automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert – das gilt auch für deutsche Expats. Einen Anspruch haben Sie, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie sind als Arbeitnehmer beschäftigt und haben das AOW-Rentenalter noch nicht erreicht.
  1. Sie verlieren mindestens 5 Arbeitsstunden pro Woche und erhalten für diese Stunden keinen Lohn mehr.
  2. Sie stehen dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung.
  3. Sie haben in den letzten 36 Wochen vor der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen gearbeitet (Wochenbedingung). Wochen als Selbstständiger zählen nicht.
  4. Sie sind nicht durch eigene Schuld arbeitslos geworden. Wer selbst kündigt, hat in der Regel keinen Anspruch.

Kein Anspruch besteht, wenn Sie sich illegal in den Niederlanden aufhalten, das Rentenalter erreicht haben oder vollständig unbezahlten Urlaub nehmen.

Wichtig für Expats: Für die Antragstellung und den gesamten Kontakt mit dem UWV benötigen Sie Ihre BSN (Burger Service Nummer). Die BSN erhalten Sie erst nach der Anmeldung bei Ihrer Gemeinde (gemeente). Ohne BSN können Sie auch kein DigiD beantragen – das digitale Zugangssystem für niederländische Behördenportale.

Wenn Sie nach der Entlassung noch kein niederländisches Bankkonto haben, auf das Ihre Leistung ausgezahlt werden kann, empfiehlt sich eine Übergangslösung.

Wie hoch ist die WW-Uitkering und wie wird sie berechnet?

Die Höhe der Leistung richtet sich nach Ihrem Lohn der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit – das ist das sogenannte WW-Maandloon (WW-Monatslohn):

  • In den ersten zwei Monaten erhalten Sie 75 % dieses Monatslohns.
  • Ab dem dritten Monat sinkt die Leistung auf 70 %.
  • Die Auszahlung ist an ein gesetzliches Maximum (Maximumdagloon) gebunden und hängt nicht vom Einkommen des Partners oder dem eigenen Vermögen ab.

Wenn Sie während des WW-Bezugs eine neue Stelle mit weniger Stunden oder niedrigerem Gehalt annehmen, wird Ihre WW-Uitkering anteilig weiter gezahlt. Von Ihrem neuen Einkommen werden 70 % auf die Leistung angerechnet; 30 % dürfen Sie behalten. Verdienen Sie mehr als 87,5 % Ihres WW-Monatslohns, endet die Leistung.

Das UWV stellt auf seiner Website eine Rechenhilfe bereit, mit der Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer Leistung abschätzen können.

Wie lange läuft die WW-Uitkering und was ist die Jahresbedingung?

Die Mindestbezugsdauer beträgt 3 Monate. Wer zusätzlich die Jahresbedingung erfüllt, hat Anspruch auf eine längere Leistung:

  • Für jedes Arbeitsjahr gibt es einen Monat WW.
  • Ab dem elften Arbeitsjahr gibt es nur noch einen halben Monat pro Jahr.
  • Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt 24 Monate.

Manche Tarifverträge (CAO) sehen eine private Ergänzung vor, die den Bezug auf bis zu 38 Monate verlängert. Ob Ihr Arbeitgeber einem solchen CAO unterliegt, erfahren Sie beim UWV oder über Ihren Arbeitgeber.

Auch Zeiten, in denen Sie nicht gearbeitet haben – etwa weil Sie ein Kind betreut oder Pflegeaufgaben übernommen haben – können beim Arbeitsleben berücksichtigt werden.

Was müssen Sie sofort tun, wenn Sie arbeitslos werden?

  1. Antrag beim UWV stellen – innerhalb einer Woche nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Zu spät eingereichte Anträge können zu Leistungskürzungen führen.
  2. Überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Transitievergoeding (Abfindung) von Ihrem Arbeitgeber haben.
  3. Toeslagen prüfen – Arbeitslosigkeit kann Auswirkungen auf Zuschüsse wie Zorgtoeslag (Krankenversicherungszuschuss) oder Huurtoeslag (Wohngeld) haben.
  4. Bewerbungspflicht erfüllen – Sie sind verpflichtet, aktiv nach einer neuen Stelle zu suchen. Nach sechs Monaten gelten alle Stellen als geeignet, auch wenn Gehalt oder Niveau niedriger sind.
  5. Krankenversicherung im Blick behalten – Die Zorgverzekering (Krankenversicherung) ist in den Niederlanden für alle Pflicht. Ein Jobverlust ändert daran nichts.

Kann ich während des WW-Bezugs ein eigenes Unternehmen gründen?

Ja – das ist möglich, hat aber Auswirkungen auf Ihre WW-Leistung. Das UWV bietet drei verschiedene Wege an, um aus dem WW-Bezug heraus ein eigenes Unternehmen zu gründen. Kontaktieren Sie das UWV direkt, um zu erfahren, welche Option für Ihre Situation am besten passt.

Außerdem können Sie bei Ihrer Gemeinde ein Starterskrediet auf Basis des Bbz (Besluit bijstandverlening zelfstandigen) beantragen. Dabei handelt es sich um ein verzinsliches Darlehen für die Startphase.


Dieser Leitfaden gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine rechtliche oder finanzielle Beratung – wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation an das UWV oder das Juridisch Loket.

FAQ

Habe ich als Expat in den Niederlanden Anspruch auf die WW-Uitkering?+
Wenn Sie als Arbeitnehmer in den Niederlanden beschäftigt waren, sind Sie in der Regel automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert – unabhängig von Ihrer Herkunft. Entscheidend ist, dass Sie die Wochenbedingung (26 Wochen in den letzten 36 Wochen gearbeitet) erfüllen und nicht selbst gekündigt haben.
Wie lange bekomme ich die WW-Uitkering?+
Die Mindestdauer beträgt 3 Monate. Wie lange Sie genau Anspruch haben, hängt von Ihrem gesamten Arbeitsleben ab. Für jedes Arbeitsjahr erhalten Sie einen Monat WW; ab dem elften Jahr nur noch einen halben Monat pro Jahr. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.
Was passiert, wenn ich während des WW-Bezugs ein eigenes Unternehmen gründe?+
Das ist grundsätzlich möglich, wirkt sich aber auf die Höhe der Auszahlung aus. Es gibt drei Wege, als Selbstständiger aus dem WW-Bezug heraus zu starten. Kontaktieren Sie das UWV für Details zu Ihrer konkreten Situation.
Muss ich während des WW-Bezugs aktiv Stellen suchen?+
Ja, grundsätzlich besteht eine Bewerbungspflicht. Nach sechs Monaten WW-Bezug gelten alle Stellen als geeignet – auch solche mit niedrigerem Gehalt oder Niveau. Es gibt Ausnahmen, z. B. bei Pflegepflichten oder wenn Sie innerhalb eines Jahres das Rentenalter erreichen.
Zuletzt geprüft: 2026-10-18·Quelle: www.rijksoverheid.nl