In den Niederlanden gibt es vier staatliche Zuschüsse (Toeslagen), die von der Belastingdienst verwaltet werden: Zorgtoeslag, Huurtoeslag, Kinderopvangtoeslag und Kindgebonden Budget. Als Expat können Sie diese Zuschüsse beantragen, sobald Sie eine BSN (Burger Service Nummer) und eine DigiD haben. Prüfen Sie zunächst online, ob Sie Anspruch haben.
KurzĂĽbersicht
- Die Belastingdienst verwaltet vier HauptzuschĂĽsse: Zorgtoeslag, Huurtoeslag, Kinderopvangtoeslag und Kindgebonden Budget.
- FĂĽr die Beantragung ist eine DigiD erforderlich, die wiederum eine BSN-Nummer voraussetzt.
- Änderungen der persönlichen oder finanziellen Situation müssen der Belastingdienst sofort gemeldet werden.
- Wer zu viel Zuschuss erhält, muss den überschüssigen Betrag zurückzahlen.
Was sind die vier niederländischen Toeslagen und wer hat Anspruch?
Die Belastingdienst verwaltet folgende vier ZuschĂĽsse:
- Zorgtoeslag: Ein Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherungsprämie. In den Niederlanden ist eine Zorgverzekering (Krankenversicherung) für alle Personen, die hier leben oder arbeiten, gesetzlich verpflichtend. Sie muss innerhalb von vier Monaten nach Ankunft abgeschlossen werden, sonst drohen Bußgelder.
- Huurtoeslag: Ein Mietkostenzuschuss fĂĽr Personen mit niedrigerem Einkommen, die zur Miete wohnen.
- Kinderopvangtoeslag: Ein Zuschuss für Kinderbetreuungskosten. Die meisten berufstätigen Eltern haben Anspruch darauf.
- Kindgebonden Budget: Eine Ergänzungsleistung für Familien mit Kindern, abhängig vom Einkommen.
Ob Sie Anspruch auf einen oder mehrere dieser Zuschüsse haben, hängt von Ihrem Einkommen (Toetsingsinkomen), Ihrem Vermögen und Ihrer persönlichen Situation ab. Die Belastingdienst bietet eine kostenlose Proefberekening (Probeberechnung) auf ihrer Website an – nutzen Sie diese als ersten Schritt.
Ohne BSN und DigiD geht nichts – so bereiten Sie sich vor
Bevor Sie irgendeinen Zuschuss beantragen können, benötigen Sie zwei Dinge:
- BSN (Burger Service Nummer): Diese Nummer erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung bei der Gemeente (Gemeindeverwaltung). Ohne BSN ist kein Antrag möglich.
- DigiD: Das ist die digitale ID für alle niederländischen Behördenportale. Sie können DigiD erst beantragen, wenn Sie Ihre BSN haben.
Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich nach Ihrer Ankunft bei der Gemeente an. In der Zwischenzeit – also bevor Sie Ihre BSN haben – benötigen Sie ein Bankkonto für alltägliche Ausgaben.
Schritt fĂĽr Schritt: So beantragen Sie Ihre Toeslagen
- Melden Sie sich bei der Gemeente an und lassen Sie sich Ihre BSN zuweisen.
- Beantragen Sie Ihre DigiD auf digid.nl, sobald Sie Ihre BSN haben.
- PrĂĽfen Sie Ihren Anspruch mit der Proefberekening auf der Website der Belastingdienst (belastingdienst.nl/toeslagen).
- Loggen Sie sich mit Ihrer DigiD ein auf dem Toeslagen-Portal der Belastingdienst.
- Beantragen Sie die jeweiligen Zuschüsse – Zorgtoeslag, Huurtoeslag, Kinderopvangtoeslag und/oder Kindgebonden Budget – je nach Ihrer Situation.
- Warten Sie auf die Bestätigung und prüfen Sie die Betaaldatums (Zahlungsdaten) auf der Website.
- Melden Sie Änderungen sofort, wenn sich Ihr Einkommen, Ihre Familiensituation oder Ihre Wohnadresse ändert.
Da die Zorgtoeslag direkt mit Ihrer Krankenversicherungspflicht zusammenhängt, sollten Sie Ihre Zorgverzekering innerhalb von vier Monaten nach Ankunft abschließen und danach sofort den Zorgtoeslag beantragen.
Änderungen melden und Rückzahlungen vermeiden
Einer der häufigsten Fehler bei den Toeslagen ist, Änderungen nicht rechtzeitig zu melden. Wenn sich Ihr Einkommen oder Ihre Situation während des Jahres ändert und Sie dies nicht sofort über das Online-Portal der Belastingdienst melden, kann es passieren, dass Sie am Jahresende einen Teil des erhaltenen Zuschusses zurückzahlen müssen.
Die Belastingdienst stellt auch eine eigene App (App Toeslagen) bereit, mit der Sie Ihre Zuschüsse verwalten und Änderungen schnell durchgeben können.
Die 30%-Regelung und Toeslagen – was Hochqualifizierte wissen sollten
Wenn Sie als hochqualifizierter Expat in die Niederlande ziehen, sollten Sie prĂĽfen, ob Sie fĂĽr die 30-Procentregeling (30%-Regelung) in Frage kommen. Dabei kann ein Teil Ihres Gehalts steuerfrei ausgezahlt werden. Wichtig: Die 30%-Regelung beeinflusst Ihr Toetsingsinkomen, das als Berechnungsgrundlage fĂĽr die Toeslagen gilt. Lassen Sie sich von einem Steuerberater informieren, wie sich dies auf Ihren Zuschussanspruch auswirkt.
Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar – konsultieren Sie bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation einen zugelassenen Steuerberater.