Die 30-Prozent-Regelung (niederländisch: 30-procentregeling oder Expatregelung) ist ein bedeutender Steuervorteil für hochqualifizierte Expats in den Niederlanden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann bis zu 30 % des Bruttogehalts steuerfrei als Aufwandsentschädigung erhalten. Der Antrag wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber bei der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst) gestellt.
Kurzübersicht
- Die 30-Prozent-Regelung erlaubt es, bis zu 30 % des Bruttogehalts steuerfrei als Auslandszulage zu erhalten.
- Voraussetzung ist unter anderem ein Jahresgehalt von mindestens 48.013 € (Stand 2026) – für Personen unter 30 mit Masterabschluss gilt eine niedrigere Grenze.
- Der Antrag muss gemeinsam mit dem Arbeitgeber gestellt werden, und die Regelung gilt maximal 5 Jahre.
- Wer früher als 16 der letzten 24 Monate weniger als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt hat, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen für die 30-Prozent-Regelung erfüllt sein?
Die Belastingdienst prüft mehrere Kriterien. Alle müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Angestelltenverhältnis: Die Regelung gilt nur für Arbeitnehmer in einem regulären Beschäftigungsverhältnis – nicht für Selbstständige.
- Spezifische Fachkenntnisse: Diese gelten als gegeben, wenn das Jahresgehalt (ohne steuerfreie Vergütung) über dem Schwellenwert liegt. Für 2026 gilt: mindestens 48.013 € (allgemein) bzw. 36.497 € für Personen unter 30 Jahren mit einem (gleichwertigen) niederländischen Masterabschluss.
- Anwerbung aus dem Ausland: Die Person muss außerhalb der Niederlande angeworben worden sein.
- Wohnortbedingung: In den 24 Monaten vor dem ersten Arbeitstag in den Niederlanden muss man mindestens 16 Monate weiter als 150 km (Luftlinie) von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt haben. Für viele Deutsche, die in Grenznähe wohnen – etwa in Nordrhein-Westfalen –, kann dies ein Ausschlussgrund sein.
- Ausnahmen: Wissenschaftler an anerkannten Forschungseinrichtungen und Ärzte in der Facharztausbildung sind von der Gehaltsgrenze ausgenommen.
So beantragst du die 30-Prozent-Regelung – Schritt für Schritt
- BSN beantragen: Zunächst musst du dich bei der zuständigen Gemeinde (gemeente) anmelden und eine Bürgerservicenummer (BSN) erhalten. Ohne BSN ist weder die Registrierung beim Finanzamt noch die Beantragung der Regelung möglich.
- DigiD einrichten: Sobald du dein BSN hast, kannst du eine DigiD beantragen – die digitale ID für niederländische Behördenportale.
- Antrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber ausfüllen: Das offizielle Antragsformular der Belastingdienst muss von dir und deinem Arbeitgeber ausgefüllt werden.
- Frist beachten: Der Antrag sollte innerhalb von 4 Monaten nach Beginn der Beschäftigung gestellt werden. Dann gilt die Regelung rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag.
- Bescheid abwarten: Die Belastingdienst teilt innerhalb von 8 Wochen mit, ob der Antrag bewilligt wurde.
- Regelung im Gehalt umsetzen lassen: Nach Erhalt der Bescheinigung (beschikking) zahlt der Arbeitgeber die steuerfreie Vergütung aus – maximal 30 % des Bruttolohns inklusive Vergütung.
Für deine ersten Wochen in den Niederlanden, bevor du ein reguläres niederländisches Bankkonto eröffnen kannst, ist ein Konto ohne BSN-Voraussetzung sinnvoll – etwa für internationale Überweisungen und laufende Zahlungen.
Was sind extraterritoriale Kosten – und was zählt nicht dazu?
Die 30-Prozent-Regelung soll die sogenannten extraterritorialen Kosten abdecken, also Mehraufwand, der durch den Umzug und das Leben in den Niederlanden entsteht. Dazu zählen laut Belastingdienst unter anderem:
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Höhere Lebenshaltungskosten (z. B. Mahlzeiten, Energie)
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Reisekosten in das Herkunftsland (z. B. für Familienbesuche)
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Kosten für offizielle Dokumente wie Visa oder Aufenthaltstitel
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Kursgebühren für das Erlernen der niederländischen Sprache für dich und deine Familie
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Doppelte Wohnkosten, wenn du noch einen Wohnsitz im Herkunftsland hast
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Lagerkosten für Hausrat, der nicht in die Niederlande umgezogen wird
Nicht als extraterritoriale Kosten anerkannt werden u. a. Auslandsbonus-Zulagen, Vermögensverluste sowie Kauf- und Verkaufskosten einer Immobilie.
Wie lange gilt die 30-Prozent-Regelung, und was passiert bei einem Jobwechsel?
Die Regelung gilt maximal 5 Jahre. Frühere Aufenthalte oder Beschäftigungen in den Niederlanden (innerhalb der letzten 25 Jahre) können die Laufzeit verkürzen.
Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb derselben Unternehmensgruppe bleibt die Bescheinigung gültig – kein neuer Antrag nötig. Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber außerhalb der Gruppe kann die Bescheinigung weitergelten, wenn:
- du innerhalb von 3 Monaten nach Ende der alten Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber beginnst, und
- der neue Antrag innerhalb von 4 Monaten nach dem ersten Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber gestellt wird.
Krankenversicherung und andere Pflichten nicht vergessen
Neben der 30-Prozent-Regelung gibt es weitere wichtige Schritte für Expats in den Niederlanden. Die Zorgverzekering (gesetzliche Krankenversicherung) ist für alle Personen, die in den Niederlanden leben oder arbeiten, verpflichtend – sie muss innerhalb von 4 Monaten nach Ankunft abgeschlossen werden, sonst drohen Bußgelder. Wer verschiedene Anbieter vergleichen möchte, findet auf dem führenden niederländischen Vergleichsportal eine gute Übersicht.
Dieser Leitfaden dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung – bitte wende dich für deine persönliche Situation an einen qualifizierten Steuerberater.